Sie wollen eine Vertragserstellung durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen?
Dann sind Sie hier genau richtig! Die Vertragserstellung gehört zu dem Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit – und zwar in Bezug auf Verträge aller Art.
Der Vertrag sollte nicht nur in allen Punkten rechtlich durchsetzbar, sondern insbesondere auch so ausgestaltet sein, dass er auf Ihre Interessen zugeschnitten ist. Die Gewichtung der einzelnen Rechte und Pflichten kann immer entweder zugunsten der einen oder anderen Partei erfolgen.
Um diese Unterschiede zu erzielen sind bei der Vertragserstellung oft nur kleine Abwandlungen im Wortlaut nötig, die aber bereits einen enormen Effekt haben können.
Wir kennen dies insbesondere bei Arbeitszeugnissen, bei welchen der Wortlaut als Codierung für dahinterstehende Aussagen dient. Kennt man diese Feinheiten in der Sprachausgestaltung als juristischer Laie nicht, ist einem oft nicht bewusst, was einzelne Klauseln tatsächlich bedeuten bzw. welche Konsequenzen diese haben können.
Neben anwaltlichem Geschick und umfassenden Rechtskenntnissen ist auch ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhängen notwendig, um eine für den Mandaten durchgehend vorteilhafte Vertragsgestaltung zu erzielen. Kanzlei Blunk betreut schon seit über 10 Jahren im Wirtschaftsrecht tätige Personen und (mittelständische) Unternehmen. Wirtschaftliche Zusammenhänge gehören daher zum Arbeitsalltag dazu.
Vertrag erstellen lassen
Die Vertragserstellung sollte immer in professionelle Hände gelegt werden. Schließlich geht es in der Regel um nicht wenig Geld und die Folgen einer unachtsamen Vertragsgestaltung kann auch noch Jahre später Konsequenzen haben.
Lassen Sie sich daher juristisch beraten und wenden Sie sich gerne in einem ausführlichen ersten (telefonischen) Beratungsgesprächs an uns. Hierbei können wir die Rechtslage besprechen und eroieren, wie Ihre Interessen am Besten durchgesetzt werden können.
Dafür würden wir zunächst feststellen, welche konkreten Ziele Sie verfolgen und welche möglichen Szenarien auftreten können. Gemeinsam entwickeln wir dann in einem zweiten Schritt Ihre persönliche Strategie und entwickeln einen ersten Vertragsentwurf, der bei Bedarf und Wunsch im Laufe der beratenden Tätigkeit abgewandelt und angepasst werden kann. So erzielen wir für Sie die bestmöglichen Ergebnisse bei der Vertragserstellung.
Vertragsentwurf anpassen
Falls Sie bereits einen ausgearbeiteten Vertragsentwurf haben sollten, welcher überprüft oder angepasst werden soll, können Sie sich ebenfalls gerne an die Kanzlei wenden. Auch Musterverträge können nach Ihren individuellen Bedürfnissen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erstellt werden.
Mustervertrag prüfen lassen
Oft kommen Mandanten mit Musterverträgen, welche Sie im Internet gefunden und bereits ausgefüllt haben und wollen den letzten Feinschliff durch einen Anwalt erledigt wissen. Auch dies kann gerne für Sie übernommen werden. Dies ist in 99 Prozent der Fälle auch dringend erforderlich und anzuraten, weil die Musterverträge oftmals nicht ausreichend die Spezifika der entsprechenden Vertragssituation berücksichtigen.
Musterverträge werden der Realität deswegen nicht gerecht, weil sie von einem einzigen Vertragstypus ausgehen und daher in aller Regel überhaupt nicht dazu in der Lage sind, die individuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Eine individuelle Vertragsanpassung ist deswegen in den allermeisten Fällen unerlässlich, wenn schon nicht eine individuelle Vertragserstellung ohne Mustervorlage erfolgt.
Bitte finden Sie mehr Informationen zu den gängigsten Vertragstypen (ohne Vertragstypenmischung) auf den nachfolgenden Seiten: